Erasmusförderung bei einem Auslandspraktikum

Erasmusförderung bei einem Auslandspraktikum

Heutzutage ist in vielen Studiengängen ein obligatorisches Auslandssemester integriert. Sofern man dieses Auslandssemester im europäischen Raum absolviert, hat man in der Regel Anspruch auf ein Erasmusstipendium. Allerdings gilt diese Regelung nicht nur für das Auslandsstudium, sondern auch unter bestimmten Voraussetzungen für das Praktikum im Ausland. Hier erfahrt ihr, welche Bedingungen man erfüllen muss, um diese Förderung zu erhalten und wie der Bewerbungsprozess abläuft.

Formale Voraussetzungen

Wie den meisten Studenten bereits bekannt sein dürfte, wirft der Staat niemandem das Geld hinterher - das gilt natürlich auch für die Erasmusförderung beim Auslandspraktikum. Folgende Bedingungen müssen gegeben sein, um sich für die Erasmus+ Praktikum Förderung zu qualifizieren:

• Immatrikulation an einer Fachhochschule oder Universität • Praktikumsstelle innerhalb der EU sowie in Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, Island und der Türkei • Praktikumsdauer von mindestens 2 und höchstens 12 Monaten • Vollzeitpraktikum (wöchentliche Arbeitszeit abhängig von den Vorgaben des Ziellandes) • Praktikum muss auf Studieninhalte anwendbar sein • Bei den Arbeitssprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Niederländisch und Italienisch des Ziellandes, muss vor und nach dem Praktikum im Ausland ein Sprachtest abgelegt werden

Bewerbungsunterlagen

Um seinen Anspruch auf ein Erasmusstipendium geltend zu machen, bedarf es natürlich auch einiger Unterlagen. Welche Unterlagen genau benötigt werden, kann sich von Hochschule zu Hochschule unterscheiden. Hier einen Überblick über die Dokumente, die in der Regel immer von Erasmus Bewerbern verlangt werden:

Immatrikulationsbescheinigung für den Zeitraum des Auslandssemesters • Learning Agreement for Traineeships – ein zum Teil vom Arbeitgeber und zum Teil vom Bewerber ausgefülltes Dokument. Vorlagen hierzu sollte es auf der Webseite eurer Universität geben. • Aktueller NotenspiegelMotivationsschreiben – wie der Name es schon sagt geht es hierbei um die persönliche Motivation für die Praktikumswahl. Warum willst du genau dieses Praktikum machen? Warum hast du dich für genau dieses Land entschieden? Außerdem muss in dem Motivationsschreiben der fachliche Bezug zum Studium erläutert werden. • Grant Agreement – dieses Dokument wird euch nach dem Einreichen der anderen Unterlagen zur Bewerbung um die Erasmusförderung zur Verfügung gestellt. Das Grant Agreement dient der vertraglichen Regelung der Förderung im Mobility Zeitraum und zur Bestätigung seitens des Praktikanten, dass während des Praktikums im Ausland Versicherungsschutz besteht.

Sind all diese Voraussetzungen gegeben und die Unterlagen eingereicht, dürfte deinem Anspruch auf ein Erasmusstipendium im Auslandssemester nichts mehr im Weg stehen! Die Höhe des Erasmusstipendiums ist abhängig von dem Land, in dem du dein Praktikum absolvieren. Die Zahlung erfolgt normalerweise innerhalb von zwei Wochen nach Antritt des Praktikums – 80% der Förderungssumme zu Beginn und die restlichen 20% nach erfolgreichem Abschluss des Auslandssemesters. Anschließend nur noch einen Praktikumsbericht bei der zuständigen Erasmusstelle einreichen, aber vorher gilt: auf ins Abenteuer und das Auslandssemester in vollen Zügen genießen!

Name des Autors: Roomlala